- Vermutlich verfügst du nicht über ein Geschäftskonto, was allerdings nötig ist, um Spenden per Lastschrift einziehen zu können.
- Ebenso setzen die Zahlungsmethoden Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay eine juristische Person voraus.
- Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass eine Zuwendungsbestätigung nur von einer (gemeinnützigen) juristischen Person erstellt werden kann, diese stellt oftmals einen Anreiz für Spenden dar.
Hinweise:
- Die Gemeinnützigkeit ist keine Voraussetzung, um twingle zu nutzen. Ohne Gemeinnützigkeit kannst du aber keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen, siehe Erstellung von digitalen Zuwendungsbestätigungen ("Spendenquittungen").