- Download des Dokuments
- (Erneuter) Versand per E-Mail des Dokuments - wenn die Person eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat
- Löschen der Zuwendungsbestätigung
- Aktualisieren des Dokuments
Aktualisieren des Dokuments
Wenn sich die persönlichen Daten der Person oder der Betrag einer Zahlung der Zuwendungsbestätigung geändert hat, kannst Du diese aktualisieren. Dabei wird das Dokument mit den vorhandenen Daten neu erstellt. Die fortlaufende Nummer bleibt dabei erhalten.
Nach der Aktualisierung musst Du der Person das Dokument erneut zukommen lassen und sie darüber informieren das nur das aktualisierte Dokument verwendet werden darf.
Hinweis: Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.
Löschen der Zuwendungsbestätigung
Wenn eine Zahlung versehentlich bestätigt wurde oder zurück gezogen wurde, kann es nötig sein eine Zuwendungsbestätigung zu löschen. Beachte dabei folgendes:
- Die Person welche die Bestätigung ursprünglich erhalten hat, wird nicht autmatisch über die Löschung informiert. Das musst Du selber machen.
- Wenn die Zuwendungsbestätigung bereits verschickt wurde, kann die Person diese ggf. beim Finanzamt einreichen. Das kann weder twingle noch Du kontrollieren.
- Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.