Freistellungsbescheid, Nachweis der Gemeinnützigkeit

twingle benötigt deinen Freistellungsbescheid nicht. Du musst ihn weder hochladen noch an uns schicken, und bei twingle ist kein Nachweis der Gemeinnützigkeit nötig, um die Plattform zu nutzen.

Wofür der Freistellungsbescheid relevant ist

Den Freistellungsbescheid brauchst du für die Zuwendungsbestätigungen, die du an deine Spender:innen verschickst. Du beantragst ihn bei deinem zuständigen Finanzamt und hinterlegst ihn dort. Die Angaben daraus trägst du selbst in den Vorlagen für die Zuwendungsbestätigungen im twingleMANAGER ein:

  • Name des Finanzamtes, das den Bescheid ausgestellt hat
  • Steuernummer der Organisation
  • Datum des Freistellungsbescheids
  • Veranlagungszeitraum

Wie du die Vorlagen ausfüllst, steht in Erstellung von digitalen Zuwendungsbestätigungen ("Spendenquittungen").

Nachweise bei Zahlungsanbietern

Für die Einrichtung einzelner Zahlungsarten, zum Beispiel Kreditkarte, Stripe oder PayPal, können die jeweiligen Anbieter eigene Nachweise verlangen. Das ist unabhängig von twingle. Details dazu findest du in den Artikeln zur jeweiligen Zahlungsart.


Weitere Informationen

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Wann wird eine Spende auf das Spendenkonto ausgezahlt und wie kann ich den Zahlungseingang prüfen?